Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter fort und es gibt eine Vielzahl von neueren Entscheidungen, die allesamt positiv zugunsten der Auftragnehmer sind. Das gesetzliche Recht, eine Sicherheitsleistung (= Bauhandwerkersicherheit) nach § 650f BGB zu verlangen, wird in der Rechtsprechung zugunsten des Handwerkers hochgehalten. Mal eine positive Nachricht!
Sinn und Zweck der Anforderung einer Sicherheitsleistung
Der Auftragnehmer hat im Werkvertragsrecht den gesetzlichen Anspruch, eine Sicherheitsleistung vom Auftraggeber nach § 650f BGB (früher: § 648a BGB) zu verlangen. Die Vorschrift gibt dem Auftragnehmer aufgrund seiner Vorleistungspflicht das Recht, eine Sicherheit vom Auftraggeber unter Fristsetzung zu verlangen. Diese Sicherheit kann die Hinterlegung von Geld oder eine…