Können die Erben diesen Anspruch gegen den Arbeitgeber geltend machen?
Bekanntlich erwirbt der Arbeitnehmer, der seinen Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konnte, hierfür einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich: die sogenannte Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Was aber passiert, wenn der Arbeitnehmer nach langer Krankheit verstirbt? Ist ihm ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung entstanden? Und können die Erben diesen Anspruch gegen den Arbeitgeber geltend machen? Diese Fragen hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 12. Juni 2014 (Aktenzeichen: C-118/13) nun verbindlich beantwortet.
Der Sachverhalt, über den der Europäische Gerichtshof zu entscheiden hatte, stellte sich wie folgt dar: Der…