Systemhalter von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) dokumentieren in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. allgemeinen Bauartgenehmigung, welche Systemkomponenten in welchen Konfigurationen geprüft und zur Verwendung freigegeben sind. Abweichungen von dieser geprüften Konstellation durch Lieferung und Einsatz systemfremder Komponenten sind unzulässig.
Aus aktuellem Anlass einer Baustellen-Lieferung von Dämmplatten, die nicht als Systembestandteil von WDVS geprüft und deklariert waren, hat der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) über ein Mitgliedsunternehmen das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) um eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt gebeten. Darin heißt es unter anderem:
»Der Systemhalter kann die Komponenten selbst liefern oder er kann sie liefern…
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Noch kein Kunde? Jetzt registrierenVDPM: Dämmplatten für WDVS sind Systembestandteil
24.02.2021
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