Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) zur Aufdopplung von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) auf bestehende WDVS oder Holzwolle-Leichtbauplatten um fünf Jahre bis zum 18. April 2029 verlängert.
Das Verfahren gilt damit als allgemein bauaufsichtlich genehmigt. Vom Regelungsumfang und von den technischen Inhalten her gibt es in der neuen aBG keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem vorherigen Dokument. Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) und die ausführenden Fachunternehmer haben damit das notwendige bauordnungsrechtliche Instrument zur Verfügung, um mittels der Aufdopplung nicht ausreichend energetisch ertüchtigte Gebäudefassaden auf das aktuell notwendige Effizienzniveau zu bringen.
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Noch kein Kunde? Jetzt registrierenVDPM: DiBt verlängert Zulassung für Aufdopplung
13.06.2024
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