Die Verbände EPLF (Laminatfußbodenhersteller), FEB (Hersteller elastischer Böden), IVK (Klebstoffe) sowie der GD Holz (Holzhändler) äußern sich zur aktuellen Rechtsprechung in Sachen Bauproduktenverordnung.
Die Rede ist von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, demzufolge die Bundesrepublik Deutschland mit ihren sogenannten Bauregellisten zusätzliche nationale Anforderungen für den Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland gestellt und damit gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs verstoßen hat.
Keine Änderung der Rechtslage
»Der Klagegegenstand und damit auch das Urteil beziehen sich jedoch nur auf die drei Produktkategorien ›Rohrleitungsdichtungen aus thermoplastischem Elastomer‹, ›Wärme-Dämmstoffe aus Mineralwolle‹ und ›Tore, Fenster und…