Das Einkaufshandbuch der öffentlichen Auftraggeber.
In diesem Fachbeitrag und dem nachfolgenden Beitrag soll nicht die VOB Teil B im Vordergrund stehen, sondern das Vergaberecht, welches in der VOB Teil A geregelt ist. Es soll ein kurzer Abriss über den Sinn und Zweck des Vergaberechts, den unterschiedlichen Vergabeverfahren, der Durchführung des Verfahrens und dem Rechtsschutz dargestellt werden. Bei dem Vergaberecht handelt es sich um die Bedarfsdeckung der öffentlichen Auftraggeber. Das Vergaberecht stellt mithin ein Einkaufshandbuch der öffentlichen Auftraggeber dar. Die Verwaltung soll ihre Leistungen wirtschaftlich und transparent beschaffen, um Korruption und anderen Missständen vorzubeugen. Aufgrund von EU-Vorgaben hat das Vergaberecht eine neue Qualität erhalten.…