Die Phase der Angebotsprüfung und der weitere Ablauf der Durchführung des Vergabeverfahrens und des Rechtsschutzes.
In der Phase der Angebotsprüfung kommt es bei der öffentlichen Ausschreibung zu einem Submissionstermin, der bieteröffentlich ist. Also dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten an dem Termin, an dem die Angebote geöffnet werden, teilnehmen. An dem Submissionstermin ist ein Protokoll zu erstellen. In diesem muss der Name und die Anschrift des Bieters, Endpreise der Angebote und andere den Preis betreffende Angaben, wie Preisnachlässe und Nebenangebote, zwingend genannt werden. An dem Submissionstermin dürfen nur Angebote teilnehmen, die rechtzeitig vorliegen. Dafür reicht es nicht aus, wenn sie irgendwo beim Auftraggeber eingetroffen sind, sondern sie müssen im Termin…