Mängelansprüche sind zwar keine eigenen Ansprüche des Handwerkers, sondern ausschließlich Ansprüche des Auftraggebers, jedoch muss der Handwerker alles richtig machen, um auch zu einer Verjährung zu kommen.
Zahlreiche Fälle aus der Rechtsprechung zeigen auf, dass die Verjährung nicht eingetreten ist, da der Handwerker falsch reagiert hat. Nachfolgend zeigen wir die Rechtslage auf und besprechen die richtige Vorgehensweise.
Wichtig für den Handwerker zu wissen!
Die Verjährung von Mängelansprüchen beginnt nicht wie bei Werklohnansprüchen zum Ende des Jahres, sondern für den Beginn von Mängelansprüchen ist der Abnahmezeitpunkt entscheidend. Das übersehen viele Handwerker, die keine Sorgfalt auf eine ordentliche Abnahme legen. Denn das kann den Beginn der Verjährung weiter…