In diesem Fachbeitrag geht es unter anderem um Probleme des mündlichen Auftrags.
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 4. Dezember 2012 – 27 U 174/11 ein praxisrelevantes Urteil entschieden, was in der Baupraxis oftmals zu Irritationen führt, jedoch rechtlich richtig ist. Der Auftragnehmer, ein Bauunternehmen, verlangt von der Eigentümerin des Baugrundstücks Werklohn für ausgeführte Umbauarbeiten in Höhe von 300 000 Euro. Die Eigentümerin wendet ein, nicht sie, sondern ihr Vater habe den Auftragnehmer beauftragt. Hinzu kam, dass der Auftragnehmer gewusst hat, dass die Eigentümerin nicht Auftragnehmerin werden sollte. Denn er hat während des Bauvorhabens gefragt, wer die Zwischenrechnung bezahlen soll und diese weisungsgemäß auf den Namen des Vaters ausgestellt. Der…