In diesem Beitrag geht es unter anderem um die Schwarzgeldabrede sowie um Mehrkosten wegen Massenmehrung.
Zuerst befasst sich dieser Artikel nochmals mit der Schwarzgeldabrede. Hier gibt es ein OLG-Schleswig-Urteil vom 14. August 2014, das der Bundesgerichtshof nicht angenommen hat, sodass damit dargetan ist, dass das Urteil Bestand hat und es auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keinen Anlass auf Korrektur gibt. Hier war es so, dass Unternehmer und Hotelier die schlüsselfertige Erstellung einer Hotelerweiterung zum Pauschalpreis von 500 000 Euro netto vereinbaren. Auf die angeforderten Abschläge leistet der Hotelier 350 000 Euro. Es kommt dazu, dass der Hotelier die Abnahme wegen Mängeln ausdrücklich ablehnt. Darauf verklagt der Unternehmer den Hotelier auf 150 000 Euro…