Die Prüfung der Oberfläche von mineralischen Untergründen.
Vor der Durchführung von Bodenbelags- und Parkettarbeiten hat der Auftragnehmer im Sinne der VOB Teil C DIN 18365 »Bodenbelagarbeiten« oder DIN 18356 »Parkettarbeiten« den Untergrund zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüf- und Hinweispflichten ist auch eine Überprüfung der Oberfläche erforderlich.
Die Prüfung der sogenannten »Oberflächenfestigkeit« dient insbesondere der Feststellung von losen/labilen Zonen auf der Oberfläche des mineralischen Untergrundes, aber auch von Sedimentationen bis harten Schalen und insbesondere der Eignung der Oberfläche des Untergrundes zur Aufnahme der nachfolgenden Verlegewerkstoffe und Nutzbeläge.
In den unterschiedlichen Fachbüchern und Kommentaren/Erläuterungen zu den bereits genannten Normen,…