Ulrich Windmöller, geschäftsführender Inhaber der U. Windmöller Consulting GmbH, hat im Februar einen Sieg vor dem Europäischen Patentamt in München errungen. Das Berufungsgericht hat diverse Einsprüche europäischer Fußbodenhersteller bewertet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Patent zur Herstellung von PVC-Bodenbelägen zur schwimmenden Verlegung mit einem Verriegelungssystem (EP 1938963 B1) ohne wesentliche Abstriche nach wie vor Gültigkeit besitzt.
Ulrich Windmöller erkannte erstmals in 2006 das Potenzial und die Notwendigkeit, die Gattung der bereits damals erfolgreichen elastischen Design-Beläge klebstofffrei und schwimmend verlegbar anzubieten.
Nach der Entwicklung des Schichtenaufbaus der Paneele mit der geeigneten PVC-Rezeptur und einem optimalen…