Die Fraktionen der Großen Koalition haben sich darauf geeinigt, in zwölf Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einzuführen. Die Neuregelung soll den Angaben zufolge für folgende Gewerke gelten:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.
Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, sollen einen Bestandsschutz erhalten und ihr Handwerk auch weiterhin selbstständig ausüben dürfen.
Entscheidend für die Einführung der Meisterpflicht sei, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handele, deren…
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ZDB: Wiedereinführung der Meisterpflicht
25.09.2019
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