Mit einem Schreiben vom 2. Juli haben der Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR), der Bundesverband Rollladen und Sonnenschutz (BVRS) sowie die Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen die regionalen Bundestagsabgeordneten über dringenden Handlungsbedarf bei der novellierten Gefahrstoffverordnung informiert.
Sicherstellung des fairen Wettbewerbs
Seit Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung am 4. Dezem-ber 2024 hätten zahlreiche Mitgliedsbetriebe von zunehmender Rechtsunsicherheit im Umgang mit asbestverdächtigen Bestandsgebäuden berichtet, so der ZVR. Kritisiert werde insbesondere, dass die im sogenannten »Asbestdialog« zunächst vorgesehene Veranlasserpflicht im finalen Verordnungstext gestrichen wurde – obwohl sie in früheren Entwürfen breite fachliche Unterstützung erfahren…