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23.09.2025 | Verbände / Institute / Organisationen

Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Kommission hat das Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die ursprünglich ab dem 30. Dezember 2025 gelten sollte, erneut verschoben. Grund dafür sind vor allem technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der umfangreichen Nachweispflichten entlang der Lieferkette. Die Holzbranche, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, sieht sich durch die Verordnung mit erheblichen bürokratischen und finanziellen Belastungen konfrontiert.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt die Verschiebung grundsätzlich, warnt aber davor, die Probleme allein auf technische Aspekte zu reduzieren. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, fordert eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung: »Ohne eine konkrete inhaltliche Überarbeitung würden die Probleme nur erneut vertagt und die Unternehmen stünden in einem Jahr vor den gleichen Fragen.« Die Branche brauche endlich Klarheit und praxistaugliche Regeln, um die Umweltziele der Verordnung tatsächlich erreichen zu können.
Besonders für kleine und mittlere Betriebe seien die bisherigen Planungsunsicherheiten gravierend. Viele Unternehmen wissen nicht, wie sie die neuen Anforderungen operativ und finanziell umsetzen sollen. Der ZDB fordert daher:

  • Beschränkung der Dokumentations- und Sorgfaltspflichten auf den Import von Produkten.
  • Drastische Senkung der Sorgfaltsanforderungen und Dokumentationslast für Produktionsstaaten ohne Entwaldungsrisiko, wie etwa innerhalb der EU.

Nur so könnten ungerechtfertigte Belastungen für nachgelagerte Betriebe in der Wertschöpfungskette vermieden werden. Die gewonnene Zeit durch die Verschiebung müsse genutzt werden, um die Verordnung so anzupassen, dass sie praktikabel bleibt und die Holzbranche nicht überfordert wird.

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