Die Wahl eines ungeeigneten Klebebands für Abdeckarbeiten und unsachgemässes Ersetzen von Glasscheiben führten zu Schäden an der Pulverlackbeschichtung von Tür- und Fensterelementen, für die Handwerksbetriebe geradestehen mussten.
1995 wurden in einen Gewerbeneubau in Porenbeton-Fertigbauweise 23 Fenster- und Türelemente aus Aluminiumprofilen mit Pulverlacküberzug eingebaut. Die Fassade wurde im Juli und August beschichtet. Mitarbeiter des Malerbetriebs deckten zum Schutz die Rahmen der Fenster- und Türelemente mit Klebebändern und Folien ab. Die Schutzabdeckung verblieb über mehrere Wochen bis zur Fertigstellung der Fassadenbeschichtung.
Klebebänder waren nicht mehr rückstandsfrei zu entfernen
Nach den Arbeiten an der Fassade wurden die Klebebänder und Folien entfernt. Bevor…
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Die Tücken eines heissen Sommers
30.11.2010
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