Hätten Sie das gewusst?
Verfasser dieses Fachbeitrages sind: der Berufssachverständige und Lehrbeauftragte Siegfried Heuer sowie der Berufssachverständige und ISH-Kooperationspartner Toni Mertens
Entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und dem Stand der Technik unter Einbeziehung der VOB, Teil C, DIN 18 365 »Bodenbelagarbeiten«, DIN 18 356 »Parkettarbeiten und DIN 18 352 »Fliesen- und Plattenarbeiten« sind die Auftragnehmer verpflichtet, den jeweiligen Untergrund bezüglich der erforderlichen Restfeuchtigkeit zu überprüfen.
Im BEB-Merkblatt »Beurteilung und Vorbereiten von Untergründen«, Stand Oktober 2008, heisst es diesbezüglich wie folgt:
»Für die Belegreife massgebende maximale zusätzliche Feuchte von unbeheiz-ten Estrichen (CM-Prozent):
Zementestrich…