Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Noch kein Kunde?Jetzt registrieren
Mit neuer Bauprodukteverordnung kommt 2013 die Leistungserklärung – auch Handel und Handwerk stärker in der Pflicht
25.09.2012
Die Begriffe »CE-Kennzeichnung« und »CE-Konformitätserklärung« und ihre Hintergründe sind allen Wirtschaftsakteuren mittlerweile vertraut. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Bauprodukteverordnung 305/2011/EWG (BauPVO) zum 1. Juli 2013 wird sich hier jedoch schon wieder etwas verändern, und zwar sowohl bei den Formalien als auch in den Verantwortungsbereichen der Hersteller, Importeure, Händler und des Handwerks. So ersetzt unter anderem die Leistungserklärung die bislang bekannte CE-Konformitätserklärung. Gleichzeitig sind Handel und Handwerk verpflichtet, die ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung und die dazugehörigen Unterlagen zu kontrollieren, bevor sie die Produkte verkaufen bzw. installieren dürfen. Deshalb wird im Folgenden der Zusammenhang zwischen CE-Kennzeichnung und der…
Testen Sie 3 Monate kostenlos und unverbindlich die Fachzeitschrift OBJEKT.
Wir bereiten Ihren Bericht vor, bitte warten Sie.....
Es gab ein Problem bei der Erstellung Ihres Berichts, bitte versuchen Sie es erneut.