Immer häufiger ist der Gutachter gefragt, wenn es darum geht, Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Abnahme von Werklieferleistungen zu klären. Nicht selten ist der eigentliche Anlass für die gutachterliche Beauftragung eine enttäuschte Erwartungshaltung des Bauherrn. Diese wird zunächst geprägt von künstlerischen Entwürfen und hochwertigen gestalterischen Darstellungen seines Bauvorhabens durch den Planer. Aber auch Farbgestaltungen von Farbdesignern und/oder Materiallieferanten beeinflussen die Vorstellungswelt des Bauherrn. Schliesslich tragen Hochglanzprospekte über Werkstoffe ein übriges dazu bei, dass sich mehr und mehr ein ideales Bild von Wand- und Deckenflächen ergibt. Im folgenden Beitrag wird aufgezeigt, welche Normen und…
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Oberflächengüten Q1 bis Q4 - statt anstrichfertig! Alles klar für den Innenputz? (Teil 1)
16.12.2009
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