Hätten Sie das gewusst?
In einer grösseren Sporthalle hat der Auftragnehmer den Auftrag erhalten, die vorhandene flächenelastische und auch punktelastische Fussbodenkonstruktion einer Grundreinigung zu unterziehen.
Der 3,2 mm dicke Linoleum-Bodenbelag, welcher auf eine Gummigranulatdämmung auf einer Grundrissfläche von > 1000 m2 verlegt bzw. geklebt worden ist, wies zum Zeitpunkt des Gutachtertermins irreparable Schäden auf.
Die vorgenannte Linoleum-Bodenbelagsebene wurde oberflächenversiegelt (vom gleichen Auftragnehmer). Nach einer Nutzung von ca. 3 bis 4 Wochen hat sich der vorgenannte Versiegelungslack gelöst; schollenartige Abplatzungen waren feststellbar.
Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes hat der Auftragnehmer eine Grundreinigung der Linoleum-Bodenbelagsebene…