Die Rolf Westermann GmbH hat am 22. Oktober 2009 beim Amtsgericht Reinbek eine Planinsolvenz in Eigenverantwortung beantragt. Das bedeutet, dass die Gesellschaft aufrechterhalten bleibt und in vollem Umfang fortgeführt wird. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter des mittelständischen Unternehmens für Fussbodentechnik bestellte das Gericht Rechtsanwalt Berthold Brinkmann von der Kanzlei Brinkmann & Partner in Hamburg. Um die Weichen für eine Planinsolvenz in Eigenverantwortung zu stellen, berief die Rolf Westermann GmbH Rechtsanwalt Jörg Sievers am 19. Oktober 2009 zum weiteren Geschäftsführer. Er ist Spezialist für Insolvenzen und hat bereits mehrere Unternehmen erfolgreich saniert.
Wie kam es zur vorläufigen Insolvenz? Geschäftsführer Frank Bieletzki: »Für uns völlig überraschend…