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Technischer Fortschritt ja – Missbrauch nein!
01.12.2012
Zweifelsohne handelt es sich beim Verlegen von Bodenbelägen um ein anspruchsvolles Hand- und Baugewerk. Je besser die Rahmenbedingungen, desto besser das Ergebnis.
Es ist insbesondere Aufgabe des Auftragnehmers Bodenbelags- und Parkettarbeiten, seinen Prüf- und Hinweispflichten vor Ort nachzukommen. Sind die Rahmenbedingungen vor Ort zu Durchführung und Fertigstellung eines ordnungsgemäßen Gewerks nicht gegeben, so muss er Bedenken geltend machen und gegebenenfalls eine Baubehinderungsanzeige folgen lassen.
Diese Prüf- und Hinweispflichten beziehen sich sowohl auf Vorleistungen anderer Gewerke sowie die vorgesehene Art der Ausführung einschließlich der vorgesehenen Materialien als auch auf unterschiedliche Rahmenbedingungen wie Raumklima, Baufreiheit usw.
Das ist die Theorie! In…
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