Praxis- und schulungserfahren: Wolfram Steinhäuser. |
Auf den ersten Blick schien alles klar. Der frische Zementestrich war schwimmend verlegt - so stand es letztlich auch in der Ausschreibung. Nachdenkliches Stirnrunzeln verursachte erst Wochen später die Aussage des Estrichlegers, er habe keinen "normalen" Zementestrich eingebaut und daher seien bei der Verlegung des Oberbelags diverse Besonderheiten zu beachten. Die Konsequenz der späten Information: Zusatzkosten und Verlängerung der Bauzeiten.
"Gängige Praxis ist es leider, dass Bauherrn, Architekten oder auch Bauleiter nur zu selten ihrer Hinweis- und Informationspflicht gegenüber dem beauftragten Boden- oder Parkettleger nachkommen und ihn weder darüber unterrichten, welcher Estrich…