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In einer Klinik wiesen der Designbelag und die Verlegewerkstoffe darunter unübliche Verfärbungen auf.
In einer größeren Spezialklinik hat ein Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten
(Seite 120-121 in Ausgabe 2/2015)
Wenn der Insolvenzverwalter beim Arbeitnehmer den bereits gezahlten Lohn zurückfordert – berechtigt oder nicht?
Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
(Seite 10-12 in Ausgabe 2/2015)
Schon beim Estrich-Einbau ist es sinnvoll, die unterschiedlichen Höhen der Nutzbeläge zu berücksichtigen und entsprechend einzubauen.
Üblicherweise werden in der Praxis mineralische Untergründe/Estriche unter
(Seite 87-89 in Ausgabe 1/2015)
Welche Lohnbestandteile sind in welcher Höhe pfändbar und wie werden diese berechnet?
Das Thema Lohnpfändung ist sowohl für die Arbeitnehmer- als auch für die
(Seite 10-11 in Ausgabe 1/2015)
Fußbodensysteme berücksichtigen grundsätzlich die drei zentralen Faktoren Untergrund, Bodenbelag und Anforderungen (UBA). Worauf es dabei ankommt,
erläutert Thomsit-Technik-Experte Wolfram Schreiner.
(Seite 68-72 in Ausgabe 12/2014)
Frank Thoma, Dinova-Anwendungstechnik, erklärt, was es bei Rollversiegelungen
und funktionellen Beschichtungen zu beachten gilt.
Jede Versiegelung bzw. Beschichtung kann nur so gut sein wie der vorhandene
(Seite 36-37 in Ausgabe 12/2014)
Bodenanstriche, Kunstharz-Beschichtungen, Design-Estriche und mineralische Böden – was ist was?
In der Fußbodenpraxis wird immer wieder über Bodenbeschichtungen gesprochen. Es
(Seite 30-31 in Ausgabe 12/2014)
Gegenstand dieses Beitrags sind die Regelungen zur Ruhepause.
Was ist eine Pause? Ist es bereits als Pause anzusehen, wenn der Arbeitnehmer in einem Pausenraum untätig wartet, bis der Arbeitgeber seine Arbeitskraft wieder
(Seite 20-21 in Ausgabe 12/2014)
Mit Urteil vom 16. Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Systems der Bauregellisten entschieden.
(Seite 12-14 in Ausgabe 12/2014)
Dicke Dämmung und dünner Putz? Mögliche Fallstricke.
Vor Ort war ein Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) mit EPS-Dämmstoffplatten unter Verwendung von Klebeschaum mit dünnschichtigem, organisch gebundenem Unterputz
(Seite 80-81 in Ausgabe 11/2014)
Der Einsatz von Trittschallunterlagen bzw. Dämmunterlagen unter Designbelägen ist bei einer vollflächigen Klebung als kritisch anzusehen.
Designbeläge sind heute als Nutzbelag gerade auch im Wohnungsbau nicht mehr
(Seite 72-74 in Ausgabe 11/2014)
Parkett, Kork, Laminat und eben auch elastische Oberflächen. Um als kompetenter Ansprechpartner agieren zu können, bietet der Holzhandel auch nicht durch und durch hölzerne Produkte an.
(Seite 42-43 in Ausgabe 11/2014)
Appetitlich, fühl- und erlebbar – so wird das Thema Boden im Holzhandel präsentiert.
In Sachen Darstellung hat dieser Vertriebskanal in den letzten Jahren enorm aufgeholt. Das Sonderthema »Produkte für den Holzhandel« befasst sich mit den Top-Produkten
(Seite 32-34 in Ausgabe 11/2014)
Was ist zu tun, wenn nur eine der Vertragsparteien das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aus der Welt schaffen möchte?
Bekanntlich können die Parteien eines Arbeitsvertrages eine Vereinbarung treffen, nach
(Seite 12-13 in Ausgabe 11/2014)
Können die Erben diesen Anspruch gegen den Arbeitgeber geltend machen?
Bekanntlich erwirbt der Arbeitnehmer, der seinen Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konnte, hierfür einen Anspruch auf finanziellen
(Seite 86-87 in Ausgabe 10/2014)
Fallbeispiele sollen Hilfestellung beim Umgang mit Reklamationen bieten – oder besser noch: Ärgernisse vermeiden helfen!
Oftmals sind Unebenheiten, Beulen in Fußbodenkonstruktionen und Musterverzüge von
(Seite 79-83 in Ausgabe 9/2014)
Das Image des Malers bei der Industrie ist durchweg positiv. Das trifft natürlich auf die Hersteller von Wandbelägen, Dämmmaterialien und Farben zu. Doch auch Anbieter von Bodenbelägen und Verlegewerkstoffen haben den Maler längst als interessante Zielgruppe identifiziert.
(Seite 18-23 in Ausgabe 9/2014)
In der letzten Ausgabe habe ich über die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers informiert. Diese Pflichten stehen neben den ausdrücklichen Vertragsregeln. Sie sind quasi ungeschriebene Ergänzungen der Pflichten des Arbeitgebers. Nicht nur den Arbeitgeber
(Seite 8-9 in Ausgabe 9/2014)
Insbesondere in Arztpraxen sollte bei hygienischen Anforderungen von Fußböden die Richtlinie des Robert-Koch-Instituts beachtet werden.
In einer größeren Arztpraxis in Norddeutschland erhielt ein Auftragnehmer vom Besteller
(Seite 88-89 in Ausgabe 8/2014)
Thomsit-Cheftechniker Uwe Elvert gibt einen aktuellen Überblick über moderne Arretierungsmöglichkeiten von Bodenbelägen.
Eine weitere elegante und anwenderfreundliche Lösung im »Reich der Klebstoffe« sind
(Seite 86-87 in Ausgabe 8/2014)
In welchem Fall empfiehlt sich welche Unterlage?
Dazu informiert die Prinz-Anwendungstechnik.
Unterlagen dämmen den Raumschall, mildern den Trittschall in nach unten angrenzende Wohnräume ab, wirken als Feuchtesperre, begrenzen Wärmeverluste und nehmen
(Seite 44-46 in Ausgabe 8/2014)
Der Artikel befasst sich mit den Pflichten eines Arbeitgebers, Rücksicht zu nehmen.
Neben den Leistungspflichten, die sich für den Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag ergeben (etwa Lohnzahlungspflicht, Beschäftigungspflicht), trifft den Arbeitgeber auch
(Seite 14-15 in Ausgabe 8/2014)
Thomsit-Cheftechniker Uwe Elvert gibt einen aktuellen Überblick über moderne Arretierungsmöglichkeiten von Bodenbelägen.
Eine Entscheidung gilt es gleich zu Beginn zu fällen: Soll der Belag »fest verklebt«
(Seite 102-103 in Ausgabe 6-7/2014)
Kunstharzbeschichtungssysteme sind komplex und werden in aller Regel von Spezialisten ausgeführt.
Der »typische« Bodenleger traut sich aus gutem Grund nicht ohne Weiteres an die
(Seite 94-96 in Ausgabe 6-7/2014)
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