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Die Mängelhaftung ist immer wieder ein interessantes Thema und soll in diesem Fachbeitrag näher beleuchtet werden.
In Sachen Mängelhaftung gibt es einen interessanten Fall, der vom OLG Düsseldorf mit
(Seite 42-43 in Ausgabe 1/2018)
Mithin ist der Auftragnehmer, wenn er alles richtig gemacht hat, rechtssicher in der Angelegenheit unterwegs.
Es ist mal wieder an der Zeit, sich mit Grundsätzlichkeiten zu beschäftigen, da viele
(Seite 50-51 in Ausgabe 11/2017)
In diesem Beitrag geht es unter anderem um die Schwarzgeldabrede sowie um Mehrkosten wegen Massenmehrung.
Zuerst befasst sich dieser Artikel nochmals mit der Schwarzgeldabrede. Hier gibt es ein OLG-Schleswig-Urteil vom 14. August 2014, das der Bundesgerichtshof nicht
(Seite 80-81 in Ausgabe 10/2017)
In diesem Beitrag geht es wieder einmal um neueste Fälle aus der Baupraxis.
Der erste Fall behandelt die Einstellung von Arbeiten wegen umstrittener Nachträge. Hier soll nochmals der Zusammenhang von der Vertragsdurchführung und von
(Seite 64-65 in Ausgabe 9/2017)
Der Bundestag hat am 9. März 2017 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Der Bundesrat hat am 31. März 2017 auf einen Einspruch gegen das
(Seite 58-59 in Ausgabe 8/2017)
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist immer wieder Gegenstand der Rechtsberatung.
Dieser Themenkomplex wirft regelmäßig bei Mandanten die Frage auf, ob Schäden, die der Auftraggeber geltend macht, versichert sind. Die Rechtslage soll an den
(Seite 62-63 in Ausgabe 6-7/2017)
Drei interessante Fälle, die das Leben schreibt.
Im ersten Fall gibt es die interessante Konstellation aus Ausführungsmangel und falschem Verarbeitungshinweis des Baustoffhändlers. Dies hat der BGH mit Urteil vom 20. Februar 2013 entschieden. Hierbei ging es darum, dass ein Auftragnehmer mit der
(Seite 42-43 in Ausgabe 5/2017)
Im Mittelpunkt des Fachbeitrags stehen verschiedene Themenbereiche zum Baurecht.
Der erste Fall behandelt den Verzug zur Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer.
Hier ging es um die Frage, ob der Auftraggeber Mietausfallschaden geltend machen
(Seite 40-41 in Ausgabe 4/2017)
Die Rechtsprechung hält auch diesen Monat baupraktische Entscheidungen bereit, die lesenswert sind.
Die Schwarzarbeit beschäftigt die Gerichte immer wieder. Hier handelt es sich um einen
(Seite 38-39 in Ausgabe 3/2017)
Auch für 2017 gibt es wieder lesenswerte Entscheidungen der oberinstanzlichen Rechtsprechung für die Baupraxis.
Der erste Fall des OLG München, Urteil vom 20. August 2013, wurde durch Beschluss des BGHs vom 9. März 2016 zurückgewiesen. Dort ging es um einen Schaden, den ein
(Seite 130-131 in Ausgabe in Ausgabe 2/2017)
In diesem Fachbeitrag sollen wieder interessante Entscheidungen der Rechtsprechung aufgezeigt werden, um für das neue Jahr vorzusorgen.
Der 1. Fall, der hier vorgestellt wird, beschäftigt sich mit einem BGB-Vertrag und dessen Unterschiede zu einem VOB/B-Vertrag. Der Auftragnehmer verlangt Zahlung restlichen
(Seite 94-95 in Ausgabe 1/2017)
Über den Punkt der Kündigung in den Werksverträgen.
Weiter wurde die Kündigung aus wichtigem Grund für alle Werkverträge in die Vorschriften aufgenommen. Anders als in den §§ 8, 9 VOB/B gibt es jedoch keinen
(Seite 78 in Ausgabe 12/2016)
Über die rechtlichen Folgen von Verbraucherbauverträgen.
Weiter wurde im Rahmen der Reform im § 650 h BGB auch eine Legaldefinition des Verbraucherbauvertrages eingeführt. Nach dieser Vorschrift sind Verbraucherbauverträge Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher
(Seite 12-13 in Ausgabe in Ausgabe 11/2016)
In den nächsten Ausgaben wird der Entwurf des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung besprochen.
Die Reform des Bauvertragsrechts ist momentan im Gesetzgebungsverfahren und wird
(Seite 106-107 in Ausgabe 9/2016)
Vergütungsansprüche von Auftragnehmern und Auftraggebern.
Nicht selten ergibt sich die Situation, dass der Auftraggeber die Bauausführung einfach verschiebt. Der Auftragnehmer kann seine vertraglich vereinbarten Bauleistungen dann
(Seite 62-63 in Ausgabe 6-7/2016)
Diverse interessante Fälle aus der Baupraxis
Vorsicht bei Zahlungsklauseln, die eine zusätzliche Hürde zur Auszahlung des Werklohns einbauen. So kann in einem Bauwerkvertrag wirksam vertraglich vereinbart werden, dass der Auftraggeber berechtigt ist, seine Zahlungen ganz oder teilweise
(Seite 44-45 in Ausgabe 5/2016)
Der Fachbeitrag zum Baukaufrecht wird mit der »Haftungslücke« fortgesetzt.
Der zweite Problemkreis, der hier angesprochen wird, ist die Haftungslücke, die entstehen kann, wenn der Bodenleger nach Werkvertragsrecht auf Erfolg haftet und
(Seite 70-71 in Ausgabe 4/2016)
In der Vertragskonstellation treten die Probleme Rügepflicht und Haftungslücke auf.
Grundsätzlich hat der Bodenleger in seiner Beziehung zum Bauherrn nur mit dem Werkvertragsrecht zu tun. Werkvertragsrecht gilt auch für seine Beziehung
(Seite 34-35 in Ausgabe 3/2016)
Das neue Jahr beginnt mit einem Feuerwerk von interessanter Rechtsprechung. Gute Vorsätze sind gefasst und sollten auch in der Baupraxis umgesetzt werden. Aus der Rechtsprechung kann man nur lernen.
(Seite 108-109 in Ausgabe 2/2016)
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