Lexikon

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Garantie

Verpflichtung des Auftragnehmers/Herstellers, ohne Verschulden für ein zukünftiges ungewisses Ereignis (Schadensfall) einstehen zu wollen mit der Folge, dass der Garantiegeber bei Eintritt des Ereignisses (Schaden) ohne…

Verpflichtung des Auftragnehmers/Herstellers, ohne Verschulden für ein zukünftiges ungewisses Ereignis (Schadensfall) einstehen zu wollen mit der Folge, dass der Garantiegeber bei Eintritt des Ereignisses (Schaden) ohne Verschuldensnachweis in Anspruch genommen werden kann.

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Gardinen

Filmfehler in der Oberfläche von Anstrichen, Beschichtungen und Lackierungen, die nach ihrem typischen Erscheinungsbild benannt werden. Weitere Beispiele für Filmfehler sind: Krater, Kocher, Läufer, Nadelstiche.

Filmfehler in der Oberfläche von Anstrichen, Beschichtungen und Lackierungen, die nach ihrem typischen Erscheinungsbild benannt werden. Weitere Beispiele für Filmfehler sind: Krater, Kocher, Läufer, Nadelstiche.

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Garndruck

Garndruck wird bei Polgarnen angewendet. Hierbei werden die Polgarne mehrfach mit unterschiedlichen Farben bedruckt, wodurch sich bei der späteren Verarbeitung unterschiedliche Muster ergeben.

Garndruck wird bei Polgarnen angewendet. Hierbei werden die Polgarne mehrfach mit unterschiedlichen Farben bedruckt, wodurch sich bei der späteren Verarbeitung unterschiedliche Muster ergeben.

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Garnfärbung

Garnfärbung ist eine Technik, bei welcher einzelne Stränge eingefärbt und anschließend mit anderen farbigen Strängen zusammengezwirnt werden, dadurch entstehen moulinierte Zwirne.

Garnfärbung ist eine Technik, bei welcher einzelne Stränge eingefärbt und anschließend mit anderen farbigen Strängen zusammengezwirnt werden, dadurch entstehen moulinierte Zwirne.

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Gasbeton

Baustoff aus dampfgehärtetem Beton, der unter Verwendung gasbildender Treibmittel hergestellt wird und daher eingeschlossene Poren aufzeigt.

Baustoff aus dampfgehärtetem Beton, der unter Verwendung gasbildender Treibmittel hergestellt wird und daher eingeschlossene Poren aufzeigt.

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Gasdurchlässigkeit

Bauphysikalische Eigenschaft von Anstrichen, Beschichtungen, Putzen und Baustoffen gegenüber bestimmten Gasen, wie zum Beispiel Wasserdampf, Kohlendioxid u. a., durchlässig zu sein.

Bauphysikalische Eigenschaft von Anstrichen, Beschichtungen, Putzen und Baustoffen gegenüber bestimmten Gasen, wie zum Beispiel Wasserdampf, Kohlendioxid u. a., durchlässig zu sein.

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Gefälle

Gefälle ist die gewollte Neigung der horizontalen Flächen. Ein Gefälle von Fußböden dient zum Beispiel in Produktionsräumen, Bädern oder Balkonen dem Abfließen von Flüssigkeiten und somit der Entwässerung. Hierzu ist vom…

Gefälle ist die gewollte Neigung der horizontalen Flächen. Ein Gefälle von Fußböden dient zum Beispiel in Produktionsräumen, Bädern oder Balkonen dem Abfließen von Flüssigkeiten und somit der Entwässerung. Hierzu ist vom Fachplaner ein Gefälleplan anzulegen, der zum Beispiel am tiefsten Punkt einen Bodenablauf vorsieht.

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Gefälleestrich

Für die Herstellung eines Gefälles im Estrich darf nicht die Lastverteilungsschicht genutzt werden, damit keine Risse entstehen. Nach VOB, Teil C, ATV DIN 18 353 »Estricharbeiten«, muss ein Estrich auch bei…

Für die Herstellung eines Gefälles im Estrich darf nicht die Lastverteilungsschicht genutzt werden, damit keine Risse entstehen. Nach VOB, Teil C, ATV DIN 18 353 »Estricharbeiten«, muss ein Estrich auch bei Fußbodenkonstruktionen mit Gefälle gleichmäßig dick und ebenflächig hergestellt sein. Somit muss ein Gefälle für eine erforderliche Neigung bereits im Untergrund geplant und ausgeführt sein.

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Gefügestörung

Gefügestörungen in Estrichen können bei übermäßigen und nicht geplanten Belastungen entstehen: mechanische und/oder chemische Beanspruchungen oder physikalische Beanspruchungen (Temperaturschwankungen). Dadurch können…

Gefügestörungen in Estrichen können bei übermäßigen und nicht geplanten Belastungen entstehen: mechanische und/oder chemische Beanspruchungen oder physikalische Beanspruchungen (Temperaturschwankungen). Dadurch können Schäden an Oberböden und Estrichen ausgelöst werden. Daher sind zu erwartende Beanspruchungen im Rahmen der Nutzung und Frequentierung von Fußbodenkonstruktionen im Vorfeld mit dem Bauherrn/Auftraggeber oder dem Nutzer abzusprechen, damit die Planung den Beanspruchungen genügen kann.

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Gehrung

Gehrung ist ein Schnitt, der überall dort eingesetzt wird, wo Leisten an den Stirnseiten zusammengeführt werden, wie zum Beispiel Fußleisten. Der Schnitt wird meist in einem 45-Grad-Winkel ausgeführt. Es können jedoch…

Gehrung ist ein Schnitt, der überall dort eingesetzt wird, wo Leisten an den Stirnseiten zusammengeführt werden, wie zum Beispiel Fußleisten. Der Schnitt wird meist in einem 45-Grad-Winkel ausgeführt. Es können jedoch auch andere Winkel eingestellt werden. Die Schnitte werden mittels Gehrungssäge und Gehrungsmassen hergestellt.

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Geräucherte Holzfußböden

Geräucherte Holzfußböden können durch drei Verfahrenstechniken hergestellt werden: Naturräucherung, Kernräucherung oder Baustellenräucherung. Bei der Naturräucherung werden die fertigen Stäbe in einer dicht…

Geräucherte Holzfußböden können durch drei Verfahrenstechniken hergestellt werden: Naturräucherung, Kernräucherung oder Baustellenräucherung. Bei der Naturräucherung werden die fertigen Stäbe in einer dicht verschlossenen Kammer mit Salmiakgeist über sechs Wochen gelagert, der Räucherprozess erfolgt durch das Entweichen von gasförmigem Ammoniak aus dem Salmiakgeist. Die Beiztiefe liegt hier bei 3 bis 6 mm. Bei der Kernräucherung wird in einem Kessel mittels Unter- und Überdruck gasförmiger Ammoniak in rohe, noch feuchte Stäbe eingepresst und die Hölzer so gefärbt. Der Räucherprozess umfasst hier das Durchfärben der Hölzer bis zum Kern. Bei der Baustellenräucherung können bereits verlegte Holzfußböden vor Ort durch Aufstellen mehrerer Gefäße mit Salmiakgeist gebeizt werden, wobei sich durch das Entweichen von gasförmigem Ammoniak hier die oberen Schichten der Hölzer innerhalb von wenigen Tagen verfärben. Bei diesem Verfahren muss beachtet werden, dass die mit Salmiakgeist gefüllten Behältnisse nicht direkt auf der Holzoberfläche aufgelagert werden dürfen, da ansonsten an diesen Stellen helle Flecken resultieren. Daher sollten die Behältnisse in dreibeinige Ständerkonstruktionen mit spitz zulaufenden Standbeinen eingebracht und diese dann auf der Fußbodenkonstruktion aufgestellt werden, um möglichst kleinflächige Auflagerungspunkte zu erzielen.

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Geräusche bei Fußböden, Fliesen oder Parkett

Geräusche wie Knacken oder Knarren, die beim Begehen von Fußböden entstehen, können häufig ihre Ursache in einer fehlerhaften Ausführung von Estrichen oder Oberböden haben. Oft entstehen Übertragungen von Tritt- und…

Geräusche wie Knacken oder Knarren, die beim Begehen von Fußböden entstehen, können häufig ihre Ursache in einer fehlerhaften Ausführung von Estrichen oder Oberböden haben. Oft entstehen Übertragungen von Tritt- und Körperschall, wenn die Randfuge bei schwimmenden Estrichen fehlerhaft ausgebildet wurde und der Estrich an bestimmten Stellen fest mit aufgehenden Bauteilen verbunden wurde. Dies kann beim Einbau von Fließestrichen geschehen, bei nachträglicher Spachtelung oder durch das zu frühe Entfernen der Randstreifen aus PE. Auch die Missachtung der Randfuge und zu dichtes Anarbeiten von Fliesen oder Parkett an Wandflächen oder Stützen und Pfeiler sowie Heizkörperrohre kann zu solchen Geräuschen führen.

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Gewährleistung

Hierbei gewährleistet der Auftragnehmer nach dem Gesetz (BGB) zum Zeitpunkt der Abnahme des Werks, dass das Werk die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit…

Hierbei gewährleistet der Auftragnehmer nach dem Gesetz (BGB) zum Zeitpunkt der Abnahme des Werks, dass das Werk die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern und noch ergänzend nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), dass die Leistung den anerkannten Regeln des Fachs entspricht.

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Gewährleistungsfläche

Um Streitigkeiten im Schadensfall zu vermeiden, werden oftmals vor Beginn der eigentlichen Werklieferleistungen sogenannte Gewährleistungsflächen als Musterflächen vor Ort am Bauvorhaben erstellt. Diese dienen einerseits…

Um Streitigkeiten im Schadensfall zu vermeiden, werden oftmals vor Beginn der eigentlichen Werklieferleistungen sogenannte Gewährleistungsflächen als Musterflächen vor Ort am Bauvorhaben erstellt. Diese dienen einerseits dazu, den Bauherrn/Auftraggeber über das Erscheinungsbild, Struktur, Glanz etc. von Anstrichen, Beschichtungen und Tapezierungen in Kenntnis zu setzen und sein Einverständnis einzuholen. Die fertiggestellten Oberflächen im Bauvorhaben sollten bei der Abnahme dann im wesentlichen diesen Musterflächen entsprechen, um Meinungsverschiedenheiten über die Beschaffenheit der ausgeführten Arbeiten auszuschließen. Bei Gewährleistungsflächen wird meistens zwischen Auftraggeber, Werkstoffhersteller und Auftragnehmer der genaue Arbeitsablauf, Untergrundvorbereitung, Schichtdicken und Schichtenfolgen der Werklieferleistung festgelegt, wobei solche Flächen eine Aussage über die Dauerhaftigkeit der Arbeiten zulassen sollen. Bei späteren Schadensfällen ist dann die Verursacherfrage eindeutig zwischen den Parteien festgelegt, wenn an diesen Gewährleistungsflächen gleichartige Schadensbilder auftreten wie an anderen Bauteiloberflächen, die einen gleichartigen Beschichtungsaufbau aufzeigen.

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Gewässerschutz

Der Gewässerschutz beinhaltet zunächst den Schutz vor negativen Einwirkungen, also Verunreinigungen und sonstigen dauerhaften Veränderungen aller oberflächlichen Gewässer wie Ozeane und Flüsse sowie aller unterirdischen…

Der Gewässerschutz beinhaltet zunächst den Schutz vor negativen Einwirkungen, also Verunreinigungen und sonstigen dauerhaften Veränderungen aller oberflächlichen Gewässer wie Ozeane und Flüsse sowie aller unterirdischen Gewässer wie Grundwasser. Das Grundwasser muss vollflächig geschützt werden, dafür ist eine Überwachung durch die Bundesländer notwendig. Für Gewerbe und Industrie ist zu beachten, dass wassergefährdende Flüssigkeiten nicht in das Grundwasser gelangen dürfen. Damit durch etwaige Leckagen von Behältern solche Flüssigkeiten nicht über die Bodenplatte in das Grundwasser gelangen können, gibt es Vorgaben, die gesetzlich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unter § 19 geregelt sind. Man unterscheidet: HBV-Anlagen, LAU-Anlagen.

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Gießharze, Gießharzbeschichtungen

Gießharzbeschichtungen sind Beschichtungsstoffe aus Reaktionsharzen, die in flüssiger Form auf den Boden eingebracht und mit Applikationswerkzeugen wie Rakel verteilt werden. Durch Verwendung verschiedenfarbiger…

Gießharzbeschichtungen sind Beschichtungsstoffe aus Reaktionsharzen, die in flüssiger Form auf den Boden eingebracht und mit Applikationswerkzeugen wie Rakel verteilt werden. Durch Verwendung verschiedenfarbiger Beschichtungsstoffe können dekorative Oberflächen mit Unikatcharakter (Designböden) hergestellt werden.

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Gilbung

Gelbliche bis gelbbraune Verfärbung von Anstrichen, Beschichtungen und Lackierungen durch unterschiedliche Einflussfaktoren (siehe Lichtechtheit, Vergilbung).

Gelbliche bis gelbbraune Verfärbung von Anstrichen, Beschichtungen und Lackierungen durch unterschiedliche Einflussfaktoren (siehe Lichtechtheit, Vergilbung).

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Gips

Basis für Gipse ist der (früher) aus Steinbrüchen gewonnene schwefelsaure Kalk (CaSO4). Durch Erhitzen und Mahlen wird der Wasseranteil teilweise oder vollständig ausgetrieben, wodurch gebrannter Gips entsteht, der je…

Basis für Gipse ist der (früher) aus Steinbrüchen gewonnene schwefelsaure Kalk (CaSO4). Durch Erhitzen und Mahlen wird der Wasseranteil teilweise oder vollständig ausgetrieben, wodurch gebrannter Gips entsteht, der je nach Zeitdauer des Erhitzens unterschiedliche Eigenschaften besitzt. So unterscheidet man verschiedene Gipssorten, vom Stuckgips, Putzgips über den Mörtelgips und Haftgips, Fugengips, Spachtelgips, Marmorgips bis zum Maschinenputzgips und Ansetzgips. Wasserfreier Gips wird auch als Anhydrit bezeichnet, der für Estriche Verwendung findet. Heute fallen Gipse und Anhydrit vielfach als Nebenprodukte aus den Rauchgasentschwefelungsanlagen von Kraftwerken und Industrieanlagen an. Eine neue Bezeichnung für spezielle Estrichgipse, die auf Basis von solchen Nebenprodukten hergestellt werden, ist Calciumsulfat-Fließestrich.

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Giscode

Die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) und die Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG) haben gemeinsam das GIS Gefahrstoff-Informations-System der Bau-Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft entwickelt (GISBAU). Dies…

Die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) und die Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG) haben gemeinsam das GIS Gefahrstoff-Informations-System der Bau-Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft entwickelt (GISBAU). Dies soll dem Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten erleichtern, notwendige Betriebsanweisungen für die Mitarbeiter zu erstellen. Hiernach werden Baustoffe nach auftretenden Gefahren in Gruppen eingeordnet und erhalten einen Giscode. Bei Arbeiten mit Stoffen aus diesen Gefahrengruppen müssen die Mitarbeiter über Sicherheitsmaßnahmen schriftlich durch eine Betriebsanweisung aufgeklärt werden. Zusätzlich dazu muss eine jährliche Unterweisung erfolgen und diese mit Unterschrift bestätigt werden. Im Giscode werden alle wesentlichen Verlegewerkstoffe in 24 Produktgruppen eingeteilt. Dabei enthalten die Gruppen jeweils Produkte mit einheitlicher Gefährdung unter der jeweiligen Kurzbezeichnung (zum Beispiel D1 für Dispersions-Klebstoff/-Vorstriche; lösemittelfrei). Daraus ist abzuleiten, ob es sich bei dem Verlegewerkstoff um einen physikalisch abbindenden Vorstrich oder Klebstoff, oder um einen Reaktionsharzwerkstoff, der chemisch abbindet, handelt. Weiterhin ist der Lösemittelgehalt des Produktes zu entnehmen, aufgeschlüsselt nach der TRGS 610: lösemittelfrei (D1, RE1, RU1), lösemittelarm (D 2-4, RE 2, RU 2), lösemittelhaltig (D 5-7, RE 3, RU 3), stark lösemittelhaltig (S 1-6, RU 4), siehe Praxistipp. Wichtig ist, dass diese Kennzeichnung für Stoffe ab dem 1. Dezember 2010 auf dem Gebinde und im technischen Merkblatt u. a. vorzunehmen ist und für Gemische seit dem 20. Januar 2009 erlaubt wird. Übergangsweise gelten alte EU-Regelungen bis zum 1. Juni 2015. Wegen der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen der EU durch das Europäische Parlament vom 20. Januar 2009 (EU-GHS) ist eine nationale Anpassung erforderlich geworden. Damit wurde auch die REACH-Verordnung ergänzt. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit. Durch REACH wurde das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. Insofern musste die Gefahrstoffverordnung aus 2005 demzufolge weiterentwickelt und national angepasst werden, auch unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Diskussionen im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS). Mit der neuen Gefahrstoffverordnung vom 1. Dezember 2010 sollte also eine Anpassung an REACH, das Einleiten des Übergangs auf EU-GHS, die Beibehaltung eines gestuften gefährdungsbezogenen Ansatzes ohne starre Anbindung an die Kennzeichnung, dafür stärkere Fokussierung auf Gefährdungsbeurteilung, dadurch Stärkung der Arbeitgeberverantwortung sowie zusätzlich Neustrukturierung der Schutzmaßnahmenpakete und Schaffung der Voraussetzungen zur Einführung des Risikokonzeptes für krebserzeugende Stoffe nach positiver Erprobung erfolgen.
(Hinweis: Mit den erläuterten neuen Regulierungen bleibt das bisherige nationale Schutzniveau zunächst unverändert. Dies gilt auch für die bestehenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die unabhängig von kurzfristig erforderlichen formalen Anpassungen zunächst unverändert Anwendung finden, zum Beispiel TRGS 507, TRGS 610, TRGS 617, in welchen Vorschriften zur Arbeitssicherheit bei der Untergrundvorbereitung, bei Klebearbeiten für den Bodenbereich und Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern beschrieben sind.)

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Gitterschnitt

Die Überprüfung des Haftvermögens von Anstrichen, Beschichtungen und Lackierungen erfolgt durch Gitterschnittprüfungen in Anlehnung an DIN EN ISO 2409 »Lacke und Anstrichstoffe – Gitterschnittprüfung«, Ausgabe Oktober…

Die Überprüfung des Haftvermögens von Anstrichen, Beschichtungen und Lackierungen erfolgt durch Gitterschnittprüfungen in Anlehnung an DIN EN ISO 2409 »Lacke und Anstrichstoffe – Gitterschnittprüfung«, Ausgabe Oktober 1994. Die vorgenannte Norm wird zur Beurteilung bzw. Abschätzung des Haftvermögens als Widerstand einer Beschichtung gegen Trennung vom Untergrund (oder Trennung einzelner Schichtenfolgen voneinander) herangezogen. Die Norm schreibt vor, dass jeweils 6 sich rechtwinklig kreuzende Schnitte bezogen auf das Anstrichsystem bzw. die Beschichtung durchgeführt werden, wobei die Schnittbänder bis auf den Untergrund reichen (»Gitterschnitt«) müssen. Die Kreuzschnitte/die Gitterschnitte werden in Abhängigkeit der Schichtdicke des Anstrichsystems bzw. der Beschichtung in Abständen von 1 mm, 2 mm oder 3 mm ausgeführt, wobei zur Festlegung der Schnittabstände der Schnittbänder die zu untersuchende Beschichtung zuvor einer orientierenden Schichtdickenmessung unterzogen werden muss. Durch das Einschneiden (»Gitterschnitt«) werden in der Folge Scherkräfte in das zu untersuchende Oberflächenschutzsystem wirksam eingeleitet, welche je nach Haftvermögen der applizierten Werkstoffe/Materialien zum jeweiligen Untergrund zu einer Beeinflussung der Beschichtung beitragen können, wodurch eventuell das Abplatzen bzw. Ausbrechen des zu untersuchenden Oberflächenschutzsystems – insbesondere im Kreuzungsbereich der Gitterschnitte – herbeigeführt werden kann. Das Haftvermögen des zu untersuchenden Oberflächenschutzsystems wird anschließend entsprechend den in der oben genannt Norm DIN EN ISO 2409 definierten Gitterschnittkennwerten beurteilt. Hierbei entspricht Gt 0A dem besten (sehr gutes Haftvermögen) und Gt 5A dem schlechtesten (sehr schlechtes Haftvermögen) Gitterschnittkennwert. Eine modifizierte Verfahrensweise zur Beurteilung des Haftvermögens von zu untersuchenden Oberflächenschutzsystemen besteht in der Anwendung der Gitterschnittmethode mit anschließendem »Tape-Test« (Klebebandabrissmethode). Mittels der vorgenannten Prüfmethode kann das Haftvermögen des jeweiligen applizierten Oberflächenschutzsystems auf dem Untergrund an definierten Verletzungen (Einschnitte/Gitterschnitte) festgestellt werden. Für diese Verfahrensweise ist es notwendig, ein spezielles, in oben genannte Norm beschriebenes Klebeband mit konstantem Druck auf das bei der Gitterschnittmethode resultierende Raster infolge der Kreuzschnitte aufzukleben und dieses nach einer definierten Zeiteinheit (1 Minute) ruckartig abzuziehen/abzureißen. Die Auswertung der Prüfergebnisse erfolgt analog der in DIN EN ISO 2409 für die Gitterschnittprüfung festgelegten Gitterschnittkennwerte, wobei die Prüfergebnisse infolge der Gitterschnittprüfung mit anschließendem »Tape-Test« mit einem dem Gitterschnittkennwert nachgestellten »T« gekennzeichnet werden, also zum Beispiel Gt 0T.

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Glanzgrad

Der Glanzgrad nach DIN 67 530 ist ein wichtiges Produktmerkmal bei Decklacken. Je nach Oberflächenbeschaffenheit wird das einfallende Licht unterschiedlich reflektiert, so dass die Oberfläche mehr oder weniger stark…

Der Glanzgrad nach DIN 67 530 ist ein wichtiges Produktmerkmal bei Decklacken. Je nach Oberflächenbeschaffenheit wird das einfallende Licht unterschiedlich reflektiert, so dass die Oberfläche mehr oder weniger stark glänzt. Die Problematik der Glanzgradmessung besteht darin, dass der als Reflexion feststellbare Glanzgradeindruck sich unter verschiedenen Betrachtungswinkeln ändert. So können zum Beispiel beschichtete Oberflächen, bei senkrechter Betrachtung matt erscheinen und bei Betrachtung unter flachem Winkel glänzend bis hochglänzend wirken. Die Glanzstufen sind beispielsweise stumpfmatt, matt, halbmatt, seidenglänzend, glänzend und hochglänzend. Unter bestimmten Bedingungen kann zur Beurteilung des Glanzgrades der Reflektormeterwert herangezogen werden.

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Glasfasergewebe

Wandbelag aus unbrennbaren mineralischen Fasern, der in verschiedenen Strukturen von grob bis fein gemustert hergestellt und als Rollenware in 1 m Breite und 50 m Länge geliefert wird.

Wandbelag aus unbrennbaren mineralischen Fasern, der in verschiedenen Strukturen von grob bis fein gemustert hergestellt und als Rollenware in 1 m Breite und 50 m Länge geliefert wird.

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Glasfasern

Glasfasern sind Fasern aus Spezialglas, die für eine Minimierung von Schwindrissen beim Abbindeprozess zementärer Estriche verwendet werden können. Eine solche Zugabe von Glasfasern kann allerdings nicht als Bewehrung…

Glasfasern sind Fasern aus Spezialglas, die für eine Minimierung von Schwindrissen beim Abbindeprozess zementärer Estriche verwendet werden können. Eine solche Zugabe von Glasfasern kann allerdings nicht als Bewehrung angesehen werden.

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Glaswolle

Aus Glasfasern oder Mineralfasern (Gesteinen) wird Glaswolle hergestellt. Wegen der sehr geringen Wärmeleitfähigkeit eignet sich dieser Baustoff somit sehr gut für den Einsatz als Wärmedämmung. Bei der Verarbeitung muss…

Aus Glasfasern oder Mineralfasern (Gesteinen) wird Glaswolle hergestellt. Wegen der sehr geringen Wärmeleitfähigkeit eignet sich dieser Baustoff somit sehr gut für den Einsatz als Wärmedämmung. Bei der Verarbeitung muss auf ausreichenden Schutz in Form von Handschuhen und langer Arbeitskleidung geachtet werden, da die einzelnen Glasfasern beim Hautkontakt in die Haut eindringen und Juckreiz verursachen.

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Glättbeginn

Um die Estrichoberfläche zu glätten, muss der richtige Zeitpunkt gewählt werden. Dabei ist neben dem Bindemittel die Erhärtung je nach Abbindemechanismus unter Beachtung der Zusammensetzung der Mörtelmischung auch die…

Um die Estrichoberfläche zu glätten, muss der richtige Zeitpunkt gewählt werden. Dabei ist neben dem Bindemittel die Erhärtung je nach Abbindemechanismus unter Beachtung der Zusammensetzung der Mörtelmischung auch die Estrichdicke zu berücksichtigen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die klimatischen Bedingungen während des Einbringens des Estrichs. Wird dies missachtet, können unerwünschte Begleitumstände das Ergebnis der Glättung beeinträchtigen.

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Glättetechnik

Dekorative Oberflächentechnik, die durch mehrere aufeinander folgende und/oder in wahlloser Reihenfolge nebeneinander ausgeführte Schichtenfolgen besteht und schließlich zu fugenlosen und glatten Wandbelägen führt.…

Dekorative Oberflächentechnik, die durch mehrere aufeinander folgende und/oder in wahlloser Reihenfolge nebeneinander ausgeführte Schichtenfolgen besteht und schließlich zu fugenlosen und glatten Wandbelägen führt. Hierfür werden verschiedene Material- und Werkstoffsysteme benutzt. Einerseits Dispersionsspachtelmassen und/oder unverdünnte Dispersionsfarben, die mit speziellen Glättkellen aufgebracht werden. Es gibt auch lasierend eingestellte Dispersionen auf Reinacrylatbasis, die mit Kunststoffspachteln aufeinander folgend bis zum gewünschten Effekt aufgebracht werden. Weiterhin werden Gips-, Gipskalk- oder Kalkzementputze, in spezieller Technik aufgebracht, auch als Glättputze bezeichnet, die seit jeher als gestaltende Elemente im Handwerk gebräuchlich sind.

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Glättmaschine

Glättmaschine ist ein Gerät mit einer oder mehreren rotierenden runden Glätttellern, welche über die Oberfläche geführt werden und den frischen Beton oder Estrich glätten.

Glättmaschine ist ein Gerät mit einer oder mehreren rotierenden runden Glätttellern, welche über die Oberfläche geführt werden und den frischen Beton oder Estrich glätten.

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Glättputze

Seit der Renaissance historischer, dekorativer Oberflächentechniken liegen vor allem auch mineralische Spachtelmassen im Trend. Hier hebt sich die rein mineralische Kalkmarmortechnik ab, die nicht nur einen unerreicht…

Seit der Renaissance historischer, dekorativer Oberflächentechniken liegen vor allem auch mineralische Spachtelmassen im Trend. Hier hebt sich die rein mineralische Kalkmarmortechnik ab, die nicht nur einen unerreicht edlen Glanz, sondern auch glatte und samtige Oberflächen von besonderer Ästhetik bietet. Dabei handelt es sich im Grunde um kalkgebundene Glättputze, die wegen ihrer ursprünglichen italienischen Herkunft und ihrem marmorähnlichen Erscheinungsbild auch venezianische Marmorputze oder Marmorino genannt werden. Idealerweise werden derartige Kalkmarmorputze auf kalkgebundenen Untergründen eingesetzt. Bei allen anderen mineralischen Untergründen empfiehlt sich der Einsatz von haftvermittelnden Zwischenputzen. Nach einer untergrundspezifischen Vorbehandlung wird in einem ersten Arbeitsschritt zunächst die Putzoberfläche egalisiert, wozu der Auftrag mehrerer Kalkmarmorputzschichten notwendig sein kann. Die jeweiligen Zwischenlagen können mit unterschiedlicher Körnung der einzelnen Schichten hergestellt werden. Der das eigentliche Oberflächenbild bestimmende Kalkmarmorputz wird dann mit speziellen Glättkellen aus vergütetem Federkernstahl aufgetragen und regelrecht verpresst (auch »bügeln « genannt). Solchermaßen wird die Oberfläche der Kalkmarmorputze verdichtet und bis zum jeweils gewünschten Glanzgrad poliert. An der Oberfläche entstehen so werkstofftypische Kalksinterschichten, die den Glanz auf natürliche Art ausmachen.

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Glättung

Frische Beton- bzw. Estrichoberflächen werden mit Glättmaschinen maschinell an der Oberfläche verdichtet, sobald der Zeitpunkt dafür gegeben ist (Glättbeginn). In der DIN 18 353 »Estricharbeiten« werden keine besonderen…

Frische Beton- bzw. Estrichoberflächen werden mit Glättmaschinen maschinell an der Oberfläche verdichtet, sobald der Zeitpunkt dafür gegeben ist (Glättbeginn). In der DIN 18 353 »Estricharbeiten« werden keine besonderen Anforderungen an diese Beschaffenheit gestellt. Üblich ist bei konventionellen Estricharten zunächst das Komprimieren mit der Tellerglättmaschine und die anschließende Glättung.
Praxistipp: Wie glatt ist eben? Nicht zu verwechseln ist die Glättung eines Estrichs während der Herstellung mit der Ebenheit. Anforderungen an die Ebenheit eines Estrichs oder Oberbodens werden in der DIN 18 202 »Toleranzen im Hochbau« mit den zulässigen Ebenheitstoleranzen geregelt.

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Grenzabweichung

Als Grenzabweichung (Grenzmaßabweichung) wird die Differenz bzw. also eine Abweichung zwischen einem Höchstmaß und Nennmaß bzw. Mindestmaß und Nennmaß bezeichnet. Zulässige Toleranzen für Grenzabweichungen sind in…

Als Grenzabweichung (Grenzmaßabweichung) wird die Differenz bzw. also eine Abweichung zwischen einem Höchstmaß und Nennmaß bzw. Mindestmaß und Nennmaß bezeichnet. Zulässige Toleranzen für Grenzabweichungen sind in Tabelle 1 der DIN 18 202 »Toleranzen im Hochbau – Bauwerke«, Tabelle 1, geregelt. Solche Grenzabmaße sind überwiegend für die Erstellung des Rohbaus zu vereinbaren und zu beachten. Die Höhenlage einer Estrichkonstruktion ergibt sich geschossweise aus dem vorgegebenen Meterriss.

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Grilon

Markenname eines Herstellers für synthetische Chemiefasern aus Polyamid. Weitere Typen sind Nylon, Antron, Timbrelle, Perlon. Solche Faserwerkstoffe sind wichtige Bestandteile bei der Herstellung von textilen…

Markenname eines Herstellers für synthetische Chemiefasern aus Polyamid. Weitere Typen sind Nylon, Antron, Timbrelle, Perlon. Solche Faserwerkstoffe sind wichtige Bestandteile bei der Herstellung von textilen Bodenbelägen bzw. Teppichböden.

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Grundanstrich

Als Grundanstrich oder Grundierung wird die erste Schichtenfolge eines aufeinander abgestimmten Anstrich- oder Beschichtungssystems bezeichnet, welche eine Verbindung zwischen dem Untergrund und der nachfolgenden…

Als Grundanstrich oder Grundierung wird die erste Schichtenfolge eines aufeinander abgestimmten Anstrich- oder Beschichtungssystems bezeichnet, welche eine Verbindung zwischen dem Untergrund und der nachfolgenden Zwischen- und/oder Schlussbeschichtung darstellt. Je nach Untergrundbeschaffenheit kommen dem Grundanstrich besondere Aufgaben zu. Auf unbeschichteten (neuen oder alten) Untergründen (zum Beispiel Außenputze, Estriche) soll die Grundierung dazu beitragen, die Saugfähigkeit poröser Putze zu egalisieren und gegebenenfalls die Oberfläche verfestigen. Damit kommen der Grundierung wichtige Eigenschaften zu, die das Haftvermögen nachfolgender Anstriche und Beschichtungen wesentlich verbessern können. Zu diesem Zweck werden oftmals niedrigviskose Grundanstriche verwendet, die in der Regel keine Pigmente und nur wenig Füllstoffe enthalten, um gut in poröse Untergründe penetrieren zu können, damit eine haftvermittelnde Wirkung entsteht. Für die Anstrichtechnik werden dabei meistens wasserverdünnbare einkomponentige Werkstoffe verwendet. Auf nicht saugfähigen Untergründen (werkseitig beschichtete Asbestzementplatten wie zum Beispiel Glasalplatten, Eisen und Metalle) werden als Haftbrücke zweikomponentige Grundierungen auf EP-Basis verwendet (zum Beispiel im Korrosionsschutz).

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Grundfarben

Als Grundfarben werden in der Farbenlehre die Farbtöne Gelb, Rot und Blau bezeichnet. Diese Farbtöne können nicht durch Mischung aus anderen Farbtönen hergestellt werden, sind selbst aber die Basis für alle anderen…

Als Grundfarben werden in der Farbenlehre die Farbtöne Gelb, Rot und Blau bezeichnet. Diese Farbtöne können nicht durch Mischung aus anderen Farbtönen hergestellt werden, sind selbst aber die Basis für alle anderen Farbtöne, die als Sekundärfarben in Mischung daraus hergestellt werden (Gelb + Rot = Orange, Rot + Blau = Violett, Gelb + Blau = Grün).

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Grundierung

Im Rahmen der Untergrundvorbereitung müssen die Voraussetzungen für das Funktionieren des gesamten Aufbaus eines Oberbodens oder einer Beschichtung erbracht werden. Als Grundbeschichtungsstoffe werden dabei als…

Im Rahmen der Untergrundvorbereitung müssen die Voraussetzungen für das Funktionieren des gesamten Aufbaus eines Oberbodens oder einer Beschichtung erbracht werden. Als Grundbeschichtungsstoffe werden dabei als Sammelbegriff verschiedene, speziell eingestellte Formulierungen verwendet, die als erste Schichtenfolge auf den Untergrund aufgetragen werden. Entscheidend für die Auswahl von Grundbeschichtungsstoffen für Grundierungen ist, ob ein Untergrund saugfähig oder nicht saugfähig ist. Generell soll die Grundierung das Haftvermögen für nachfolgende Schichten erbringen (Adhäsion). Auf saugenden Untergründen wie Beton oder Estrich können Grundierungen weitere Funktionen übernehmen, wenn herstellerseitig dafür eine Eignung ausgelobt wird (absperrende Wirkung, Imprägnierung). Grundierungen können pigmentiert, transparent, lösemittelhaltig oder wässrig eingestellt sein, physikalisch trocknen oder chemisch abbinden, je nach Bindemittel. Die richtige Auswahl von Grundbeschichtungsstoffen für eine Grundierung ist oft entscheidend für die Dauerhaftigkeit des gesamten Aufbaus eines Oberbodens oder eines Beschichtungssystems.

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Grundsiegel

Grundsiegel werden bei Bodenbelägen aus Holz und Kork eingesetzt. Bei Holzfußböden kann der spätere Holzfarbton damit eingestellt werden. In der Regel erscheint der Holzfarbton eines anschließend versiegelten…

Grundsiegel werden bei Bodenbelägen aus Holz und Kork eingesetzt. Bei Holzfußböden kann der spätere Holzfarbton damit eingestellt werden. In der Regel erscheint der Holzfarbton eines anschließend versiegelten Holzfußbodens heller. Bei Korkbelägen ist ein Grundsiegel häufig erforderlich, um Korkinhaltsstoffe (zum Beispiel Tannin) zu binden, die sonst bei anschließender Versiegelung durchschlagen und den gewünschten Farbton beeinträchtigen. Grundsiegel können je nach Beschaffenheit auch die Poren des Holzwerkstoffes schließen und eine Farbveränderung nach dem Versiegeln minimieren. Die Auswahl der Grundsiegel ist daher von entscheidender Bedeutung, wobei immer im System eines Herstellers gearbeitet werden sollte.

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Grünspan

Werden an der Fassade Bauteile aus Kupferblech montiert, so können die Witterungseinflüsse bei ungeschützten Oberflächen zu typischen Korrosionsprodukten führen, die wegen ihrer grünlichen Eigenfarbe als Grünspan…

Werden an der Fassade Bauteile aus Kupferblech montiert, so können die Witterungseinflüsse bei ungeschützten Oberflächen zu typischen Korrosionsprodukten führen, die wegen ihrer grünlichen Eigenfarbe als Grünspan bezeichnet werden. Ursachen hierfür sind Wechselwirkungen von Kupfer mit Regenwasser und darin gelösten Atmosphärilien (CO2, SO2), die zu basischem Kupferacetat führen. Solche Reaktionen macht man sich auch bei der Produktion von Maler- und Künstlermalfarben zunutze.

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Gummi- bzw. Elastomer-Beläge

Durch die Vulkanisation kann die Milch des Gummibaums verfahrenstechnisch aufbereitet und als Synthesekautschuk beispielsweise für die Herstellung von Elastomer-Belägen als Oberboden Verwendung finden. Dadurch entstehen…

Durch die Vulkanisation kann die Milch des Gummibaums verfahrenstechnisch aufbereitet und als Synthesekautschuk beispielsweise für die Herstellung von Elastomer-Belägen als Oberboden Verwendung finden. Dadurch entstehen Bodenbeläge mit hoher Strapazierfähigkeit, mechanisch hoher Belastbarkeit, Beständigkeit gegen Chemikalien u. a. und sind daher für gewerbliche bis industrielle Beanspruchung gut geeignet. Folgende Produktgruppen können unterschieden werden: homogene und heterogene, ebene Elastomer-Bodenbeläge mit Schaumstoffbeschichtung nach DIN EN 1816, homogene und heterogene, ebene Elastomer-Bodenbeläge nach DIN EN 1817, homogene und heterogene, profilierte Elastomer-Bodenbeläge nach DIN EN 12 199 und elastische Bodenbeläge als ebene Elastomer-Bodenbeläge mit oder ohne Schaumunterschicht mit einer dekorativen Schicht nach DIN EN 14 521. Je nach Nutzung und Frequentierung der Räumlichkeiten empfiehlt sich die Auswahl der Oberböden nach den zu erwartenden Beanspruchungsklassen. Dabei unterscheiden sich die Gesamtdicke und die Nutzschichtdicke von Elastomer-Belägen mit > 1,8 mm bis <  9,0 mm je nach Herkunft.

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Gummigranulat

Gummigranulat wird aus recycletem Gummi wie Altreifen hergestellt und in der Produktion von Unterlagsmatten, Bauschutzmatten, Drainagematten, Schmutzfangmatten, bis hin zu plattenförmigen elastischen Bodenbelägen sehr…

Gummigranulat wird aus recycletem Gummi wie Altreifen hergestellt und in der Produktion von Unterlagsmatten, Bauschutzmatten, Drainagematten, Schmutzfangmatten, bis hin zu plattenförmigen elastischen Bodenbelägen sehr vielseitig eingesetzt. Je nach Verwendungszweck können Gummigranulate mit einer Ummantelung aus farbigem Bindemittel gefärbt werden. Der Vorteil ist die Trittschalldämmung bei Unterlagsbahnen sowie in anderen Anwendungsbereichen die Beständigkeit gegenüber Feuchtigkeit. Für den Outdoorbereich ist aber die UV-Beständigkeit zu beachten, die schnell zu Farbtonveränderungen und Alterung führen kann.

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Gummigranulatmatten

Gummigranulatmatten werden als Recyclingprodukt aus Gummigranulat hergestellt. Die Matten sind schwingungs-, schall-, feuchtigkeitsdämmend, mechanisch hoch belastbar und minimieren den Trittschall bei verbesserter…

Gummigranulatmatten werden als Recyclingprodukt aus Gummigranulat hergestellt. Die Matten sind schwingungs-, schall-, feuchtigkeitsdämmend, mechanisch hoch belastbar und minimieren den Trittschall bei verbesserter Wärmedämmung. Daher werden Gummigranulat oder Kork-Gummi-Granulat häufig als Unterlagen zwischen Oberböden und Untergrund verwendet. Gummigranulatmatten werden universell als Bodenbeläge für Sportanlagen wie Tennisplätze oder Leichtathletikparks, als Fallschutz auf Kinderspielplätzen, als Verfüllung für Kunstrasen sowie als Terrassenbelag verwendet. (Vorsicht Falle: Bitte nicht verwechseln mit Sportböden nach DIN 18 032! An Sportböden in Turnhallen werden besondere normative Anforderungen gestellt, wobei zwischen punktelastischen und/oder flächenelastischen Sportböden zu unterscheiden ist. Derartige Systemaufbauten sollten über eine Zertifizierung nach DIN V 18 032-2 (04/2001) und entsprechende Prüfzeugnisse aufweisen.)

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Gussasphaltestrich GE

Gussasphaltestrich ist ein Gemisch aus Splitt, Sand und Füller (zum Beispiel Kalksteinmehl) sowie Bitumen unterschiedlicher Herkunft als Bindemittel. Die Verarbeitung erfolgt im Motorkocher bei 220 bis 250 Grad Celsius…

Gussasphaltestrich ist ein Gemisch aus Splitt, Sand und Füller (zum Beispiel Kalksteinmehl) sowie Bitumen unterschiedlicher Herkunft als Bindemittel. Die Verarbeitung erfolgt im Motorkocher bei 220 bis 250 Grad Celsius (Heißgussasphalt). Das Abbinden und Erhärten erfolgt durch Abkühlen und Erkalten, nach dem Einbau ist ein Absanden mit Quarzsand erforderlich, damit keine Glanzbildung (Elefantenhaut) entsteht, die sonst ein Haftvermögen mit nachfolgenden Schichten für Oberböden oder Beschichtungen beeinträchtigen kann. Nach dem Einbau ist ein Verdichten nicht erforderlich, nach dem Abkühlen und Erhärten ist der Gussasphaltestrich belegreif, da die Mischung wasserfrei ist. Je nach Nutzung und Frequentierung der Räume und daraus gewählter Bitumensorte unterscheidet die DIN 18 560-7 »Estriche im Bauwesen – Teil 7: Hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche)« nach Tabelle 2 der DIN-Norm zwischen einem Gussasphaltestrich bzw. AS der Härteklasse IC 10 oder IC 15 (Verwendung in beheizten Räumen), IC 15 oder IC 40 (in nicht beheizten Räumen oder im Freien) sowie IC 40 oder IC 100 (in Kühlräumen).

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GUT-Signet

Das GUT-Signet wird von der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichböden e.V. ausgestellt. Nur Produkte, die den strengen GUT-Normen entsprechen, erhalten eine fünfstellige Prüfnummer, die belegt, dass der Teppich durch…

Das GUT-Signet wird von der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichböden e.V. ausgestellt. Nur Produkte, die den strengen GUT-Normen entsprechen, erhalten eine fünfstellige Prüfnummer, die belegt, dass der Teppich durch ein anerkanntes Prüfinstitut getestet wurde. Seit 2014 werden diese Prüfnummern jedoch nicht mehr aktualisiert, da das GUT-Signet inzwischen Bestandteil des Produkt-Informations-Systems PRODIS für textile Bodenbeläge ist.

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Gutachten

Manchmal gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Besteller als Bauherr/Auftraggeber und dem Auftragnehmer für Estrich- oder Bodenbelagsarbeiten. Diese Meinungsverschiedenheiten können sowohl das vermeintliche…

Manchmal gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Besteller als Bauherr/Auftraggeber und dem Auftragnehmer für Estrich- oder Bodenbelagsarbeiten. Diese Meinungsverschiedenheiten können sowohl das vermeintliche Bausoll betreffen und damit die Frage, ob und inwieweit eine Leistung eindeutig und zweifelsfrei beschrieben worden ist, oder aber lückenhaft und damit interpretationsbedürftig. Dann sind ein Nachtrag und Mehrkosten unvermeidlich. Oder aber die fertiggestellte Werkleistung entspricht nicht den Vorstellungen des Bestellers, so dass zum Zeitpunkt der Abnahme der Werkunternehmer den Nachweis führen muss, mangelfrei geleistet zu haben, um den Werklohnanspruch zu begründen. Schließlich können Schäden am fertiggestellten Werk entstehen, für die es einen Verursacher zu finden gilt: Planer, Bauleiter oder ausführender Handwerker.
Selbständiges Beweisverfahren: In diesem Fall wird ein Gutachten über das Gericht im Rahmen einer Beweissicherung auf Antrag einer Partei durch einen vom Gericht bestellten und von dort beauftragten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angefertigt. Das Verfahren endet in der Regel mit der Anhörung des Sachverständigen. Einigen sich die Parteien nicht auf Grundlage des Gutachtens, muss eine Partei dann Klage als Hauptsacheverfahren erheben.
Prozessgutachten: Im Schadensfall kann auch ohne vorgeschaltetes Beweisverfahren die Klage erhoben werden. Dann wird im Prozess durch einen vom Gericht bestellten und von dort beauftragten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gutachten erstellt. Sollten Zweifel am Prozessgutachten bestehen, können von den involvierten Parteien weitere Fragen an den vom Gericht bestellten Gutachter gerichtet werden, der dann sein Gutachten zu ergänzen hat. Schließlich kann auch hier der Sachverständige zur Anhörung geladen werden, wenn immer noch Zweifel an der Verständlichkeit seiner Ausarbeitung bestehen.
Schiedsgutachten: Will man einen zeitaufwendigen und kostenintensiven Rechtsstreit vermeiden, so können die Parteien eine Schiedsgutachtenabrede treffen. Dabei einigen sich die Parteien über strittige Fragen und legen einvernehmlich einen Sachverständigen fest, welcher als Schiedsgutachter tätig werden soll. Die Parteien unterwerfen sich im Vorhinein dem Ergebnis des Schiedsgutachtens. Das Schiedsgutachten ist in der Regel nicht mehr anfechtbar, es sei denn, es enthält (grob) fahrlässige Fehler.
Privatgutachten: Eine Partei beauftragt den von dort ausgewählten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Die Fragen oder Behauptungen sollten vorher schriftlich vom Antragsteller festgelegt worden sein. Dabei ist dieses Gutachten für Dritte unverbindlich. Es empfiehlt sich daher eher ein Schiedsgutachten, mindestens aber die Information an den jeweiligen Vertragspartner, wegen strittiger Fragen ein Gutachten erstellen zu lassen. Somit kann man über diese Vorgehensweise und den zu beauftragenden Gutachter und die Fragestellungen möglicherweise Konsens erzielen, um das Gutachten verwerten zu können. Eine Rechtsverbindlichkeit ist sonst im Gegensatz zum Schiedsgutachten nicht herzustellen.